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   VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11   

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VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11 (https://dejure.org/2014,14572)
VG Aachen, Entscheidung vom 22.05.2014 - 5 K 1922/11 (https://dejure.org/2014,14572)
VG Aachen, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 5 K 1922/11 (https://dejure.org/2014,14572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bauvorbescheid; Baugenehmigung; Discountmarkt; Einzelhandel; Einzelhandelsbetrieb; Verkaufsfläche; Backregal; Backvorbereitung; Gemengelage; Vorbild; Rücksichtnahme; Rücksichtnahmegebot; Vorbelastung; Parkplatz; Parkplatzlärm; Verkehrslärm; Zumutbarkeit; 'zentraler ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bauvorbescheid; Baugenehmigung; Discountmarkt; Einzelhandel; Einzelhandelsbetrieb; Verkaufsfläche; Backregal; Backvorbereitung; Gemengelage; Vorbild; Rücksichtnahme; Rücksichtnahmegebot; Vorbelastung; Parkplatz; Parkplatzlärm; Verkehrslärm; Zumutbarkeit; 'zentraler ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für einen Discountmarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11
    Dabei obliegt dem Gericht die rechtliche Bewertung, ob ein bestimmter Sachverhalt die Merkmale der Rechtsbegriffe 'schädliche Auswirkungen' und 'zu erwarten' erfüllt, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, juris, dort Rdnr. 26.

    Zentrale Versorgungsbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 - und vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, beide: juris.

    Als Versorgungsbereiche sind regelmäßig zentral Innenstädte, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, a.a.O.

    Zur Annahme schädlicher Auswirkungen muss die Funktionsfähigkeit des betroffenen zentralen Versorgungsbereichs in beachtlichem Ausmaß beeinträchtigt und damit gestört werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, juris; Söfker, a.a.O., § 34 BauGB, Rdnr. 86 c.

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11
    Zentrale Versorgungsbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 - und vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, beide: juris.

    Dabei ist der Begriff nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, a.a.O.

    Er setzt eine integrierte Lage voraus, während isolierte Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben keinen zentralen Versorgungsbereich bilden, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 2008 - 7 A 1392/07 -, juris.

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Auszug aus VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11
    Zweck ist nicht der Schutz der vorhandenen Einzelhandelsbetriebe oder die Verhinderung von Konkurrenz, sondern es soll eine bestimmte Vielfalt erhalten werden, die sich durch Zentralität auszeichnet und diffuse Verteilung von Einrichtungen in die Fläche vermeidet, vgl. Gatz, jurisPR-BVerwG 6/2010 Anm. 2 zum Urteil des BVerwG vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08 -, juris.

    Jedoch ist der Schutz der vorhandenen Einzelhandelsbetriebe um ihrer selbst willen oder gar die Verhinderung von Konkurrenz nicht Zweck und Zielrichtung des Gesetzes, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08 -.

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

    Auszug aus VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11
    Neben der räumlichen Entfernung ist auch eine etwaige 'Vorschädigung' des Versorgungsbereichs von Bedeutung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 4 B 39.11 - (zu einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb), juris, und Beschluss vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 -, a.a.O.

    Ferner kann von Bedeutung auch sein, ob sich der Markt bereits auf die vorhandene Situation in einer Weise eingestellt hat, dass das Hinzutreten der Verkaufsfläche durch das Vorhaben sich nicht auf die bestehende Umsatzverteilung auswirkt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 -, a.a.O. (betreffend die Erweiterung eines Discountmarktes).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 10 A 2601/07

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Erweiterung eines

    Auszug aus VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11
    Ein Versorgungsbereich im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB bietet Nutzungen, die für die Versorgung der Einwohner der Gemeinde, gegebenenfalls auch nur eines Teils des Gemeindegebiets, insbesondere mit Waren aller Art von Bedeutung sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. November 2008 - 10 A 2601/07 -.

    Neben der Versorgung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs werden sie i.d.R. ergänzt durch Waren des mittelfristigen Bedarfs wie etwa Bekleidung sowie durch Dienstleistungen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. November 2008 - 10 A 2601/07 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 10 A 3087/07

    Sachbescheidungsinteresse für Bauvoranfrage

    Auszug aus VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11
    Allerdings dürfen keine Teile ausgeklammert sein, deren Kenntnis zur Beurteilung der gestellten Frage unerlässlich ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 10 A 912/11 - n.v. und vom 16. September 2009 - 10 A 3087/07 -, juris.

    Denn der baurechtliche Vorbescheid soll dem Bauherrn die Möglichkeit geben, vor der Stellung des Bauantrags problematische Fragen des Bauvorhabens vorab klären zu lassen, um unnötige Kosten zu vermeiden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 10 A 912/11 - und vom 16. September 2009 - 10 A 3087/07 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - 10 A 912/11

    Erteilung zweier positiver bauplanungsrechtlicher Vorbescheide zur Errichtung

    Auszug aus VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11
    Allerdings dürfen keine Teile ausgeklammert sein, deren Kenntnis zur Beurteilung der gestellten Frage unerlässlich ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 10 A 912/11 - n.v. und vom 16. September 2009 - 10 A 3087/07 -, juris.

    Denn der baurechtliche Vorbescheid soll dem Bauherrn die Möglichkeit geben, vor der Stellung des Bauantrags problematische Fragen des Bauvorhabens vorab klären zu lassen, um unnötige Kosten zu vermeiden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 10 A 912/11 - und vom 16. September 2009 - 10 A 3087/07 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2001 - 7 B 878/00

    Baugenehmigung i.R.d. Errichtung von 21 Stellplätzen einschließlich Fahrbahn und

    Auszug aus VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11
    Eine Feststellung der Zumutbarkeit der von Stellplätzen ausgehenden Lärm- und Geruchsbelästigungen ausschließlich aufgrund der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ist nicht zulässig, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. März 2001 - 7 B 878/00 -, juris, und vom 17. Januar 2005 - 7 A 3267/03 -.

    Aus der Einhaltung von Immissionsrichtwerten kann nicht ohne Weiteres auf eine Zumutbarkeit des von dem Vorhaben ausgehenden Lärmgeschehens geschlossen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 1.02 - OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2004 - 7 A 1273/02 - und Beschlüsse vom 5. März 2001 - 7 B 878/00 -, juris, sowie vom 17. Januar 2005 - 7 A 3267/03 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2004 - 7 A 1273/02
    Auszug aus VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11
    Die Einstellung bestimmter Nutzungen führt jedenfalls so lange nicht dazu, dass sie ihre prägende Wirkung verlieren, wie nach der Verkehrsauffassung noch mit der Aufnahme einer gleichartigen Nutzung gerechnet werden kann, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 22. Januar 2004 - 7 A 1273/02 -, juris.

    Aus der Einhaltung von Immissionsrichtwerten kann nicht ohne Weiteres auf eine Zumutbarkeit des von dem Vorhaben ausgehenden Lärmgeschehens geschlossen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 1.02 - OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2004 - 7 A 1273/02 - und Beschlüsse vom 5. März 2001 - 7 B 878/00 -, juris, sowie vom 17. Januar 2005 - 7 A 3267/03 -.

  • BVerwG, 23.07.1993 - 4 B 59.93

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11
    Entspricht ein Vorhaben der Art nach nicht dem vorgegebenen Rahmen, kommt es darauf an, ob durch das Vorhaben bodenrechtlich beachtliche Spannungen begründet oder vorhandene Spannungen erhöht werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 - und Beschluss vom 23. Juli 1993 - 4 B 59/93 -, beide: juris.

    Andererseits zwingt der Umstand, dass ein Vorhaben von seinem Maß her im unbeplanten Innenbereich den aus der Umgebung hervorgehenden Rahmen überschreitet, indem es dort kein Vorbild oder keine Entsprechung findet, allein noch nicht dazu, das Vorhaben wegen fehlenden Einfügens für unzulässig zu halten, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 4 B 59.93 - und Urteile vom 21. November 1980 - 4 C 30.78 - und 26. Mai 1978 - IV C 9.77 -, alle: juris.

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 7 A 1392/07

    Unterschied zwischen Discountern und Vollsortimentern?

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09

    Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche

  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 10 A 1512/07

    Bindende Rechtswirkung eines Einzelhandelskonzepts?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 10 A 2439/06

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 BauGB auf und Sachverhaltsermittlung bei nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - 10 A 3413/03

    Gewerbegebiet: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben

  • BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11

    Gesamtbetrachtung bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben; bestätigende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2013 - 7 B 252/13

    Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zur Errichtung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 10 B 268/13

    Gebot der Rücksichtnahme i.R.d. Erteilung einer Baugenehmigung für eine

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2751/01

    Lärmschutz - Fast-Food-Restaurant - erloschene baurechtlich genehmigte Nutzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

  • VG Düsseldorf, 21.07.2011 - 11 K 8737/08

    Anspruch auf einen positiven Bauvorbescheid für einen Discounter mit unter 799 qm

  • VG Aachen, 06.08.2021 - 5 K 2755/19

    Lebensmitteleinzelhandel; Großflächig; Erweiterung; Hilfsantrag Bauvorbescheid;

    Mit Urteil der erkennenden Kammer vom 22. Mai 2014 - 5 K 1922/11 - wurde die Beklagte zur Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines mit einer Verkaufsfläche von knapp unter 800 m 2 nicht großflächigen M. -Marktes unter Ausklammerung der Frage der gesicherten Erschließung und der Einhaltung des Gebotes der Rücksichtnahme verpflichtet.

    Es bedürfe im Ergebnis keiner Überprüfung, ob der Befund der erkennenden Kammer im Urteil vom 22. Mai 2014 (5 K 1922/11), wonach die Eigenart der vorhandenen Umgebungsbebauung keinem Baugebiet im Sinne der BauNVO entspreche, nach wie vor zutreffend sei.

    Allerdings dürften die seit der Urteilsverkündung eingetretenen faktischen und rechtlichen Veränderungen nicht außer Betracht bleiben, zumal auch die erkennende Kammer eine "Brückenwirkung" in Richtung der gegenüberliegenden Seite jedenfalls angedacht habe (VG B. , Urteil vom 22. Mai 2014 - 5 K 1922/11 -, juris, Rn. 134) und richtigerweise mit Blick auf die im Jahr 2014 schon vorhandenen Einzelhandelsbetriebe aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander einen "gemeinsamen fußläufigen Einzugsbereich" festgestellt habe (Rn. 152).

    In seinem Urteil vom 22. Mai 2014 (Az. 5 K 1922/11) habe das erkennende Gericht festgestellt, dass der südlich an das Vorhabengrundstück angrenzenden U. Straße im Hinblick auf ihre Breite eine trennende Wirkung bei der Feststellung der relevanten näheren Umgebung zuzuschreiben sei.

    Die Kammer sieht keine Veranlassung, von ihrer Bewertung und ihren diesbezüglichen Ausführungen im Urteil vom 22. Mai 2014, vgl. VG B. , Urteil vom 22. Mai 2014 - 5 K 1922/11 -, juris, Rn. 47, abzuweichen.

    vgl. VG B. , Urteil vom 22. Mai 2014 - 5 K 1922/11 -, juris, Rn. 134.

    vgl. VG B. , Urteil vom 22. Mai 2014 - 5 K 1922/11 -, juris, Rn. 135 ff.

  • VG Düsseldorf, 29.09.2016 - 28 K 6339/14

    Bauplanungsrecht (Bauvoranfrage für Erweiterung in einen großflächigen

    vgl. VG Aachen, Urteil vom 22. Mai 2014 - 5 K 1922/11 -, juris; SaarlOVG, Urt. v. 18.10.2002 - 2 Q 3/02 -, juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 34 RdNr. 37, unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG v. 31. Oktober 1975 - IV C 16.73 -, juris.
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